Flugzeugabdeckung im Rahmen Ihrer Haftungsrichtlinie

Flugzeugabdeckung im Rahmen Ihrer Haftungsrichtlinie

Wenn Ihr Unternehmen ein Flugzeug für Unternehmen besitzt oder mietet, haben Sie sich möglicherweise gefragt, ob die allgemeine Haftungsrichtlinie Ihres Unternehmens Ansprüche abdeckt. Das heißt, wenn Sie versehentlich jemanden verletzen oder das Eigentum von jemandem beschädigen, während Sie Ihr Firmenflugzeug fliegen, und die verletzte Partei Ihr Unternehmen verklagt, wird Ihre Haftungsrichtlinie die Klage abdecken?

Bild mit freundlicher Genehmigung von [csfotoimages] / Getty -Bildern.

Ausschluss von Flugzeugen

Die Antwort ist wahrscheinlich nein. Die meisten allgemeinen Haftungsrichtlinien enthalten einen breiten Ausschluss, der für Flugzeuge (sowie Autos und Wasserfahrzeuge) gilt. Der Ausschluss beseitigt die Abdeckung für körperliche Verletzungen oder Sachschäden, die Sie (oder andere Versicherte) während des Besitzes, der Pflege oder der Verwendung eines Flugzeugs verursachen. Der Ausschluss gilt auch für Flugzeuge, die Sie mieten, ausleihen oder jemand anderem anvertrauen. Hier ist ein Beispiel dafür, wie der Ausschluss gelten kann.

Fred besitzt Flying Fotos, ein fotografisches Unternehmen, das Luftbilder im Namen von Kunden auffängt. Fred macht Bilder von einem kleinen Flugzeug, das seinem Geschäft gehört und sich in seinem Geschäft registriert hat. Sowohl Fred als auch sein Mitarbeiter (Steve) sind lizenzierte Piloten.

Eines Tages fliegt Steve das Flugzeug, während Fred Fotos macht. Fred lehnt sich außerhalb des Flugzeugs, als er versehentlich seine Kamera fallen lässt. Die Kamera fällt und stürzt auf einen überfüllten Bürgersteig. Bevor sie den Boden trifft, trifft die Kamera auf einen Fußgänger (Susan) in die Schulter. Susan verletzt eine Schulterverletzung und fordert eine Entschädigung durch Fliegenfotos. Fred legt die Nachfrage an seinen allgemeinen Haftungsversicherer ein, der den Anspruch auf der Grundlage des Ausschlusses des Flugzeugs verweigert.

Ausnahme für die vertragliche Haftung

Der Ausschluss des Flugzeugs enthält eine Ausnahme für die vertragliche Haftung. Berichterstattung Ist Vorangehen. Das heißt, wenn Sie die Haftung für Ansprüche übernehmen, die aufgrund Ihrer Verwendung eines Flugzeugs gegen eine andere Person eingereicht wurden, sollten diese Ansprüche abgedeckt werden.

Nehmen wir beispielsweise an, dass Fred eine Aufgabe annimmt, für die drei zusätzliche Kameramaperatoren erforderlich sind. Sein Firmenflugzeug ist zu klein, um vier Fotografen aufzunehmen, damit Fred ein Flugzeug von Rent-A-Plane mietet. Der Mietvertrag verlangt von Flying Fotos, um die Miete-A-Plane wegen Körperverletzungen oder Sachschäden durch die Verwendung des gemieteten Flugzeugs an einen Dritten zu entschädigen. 

Fred unterschreibt die Vereinbarung und er und seine Kameramateam fliegen im Flugzeug ab. Später an diesem Tag landet Fred das Flugzeug an einem Flughafen, als er versehentlich in einen auf der Landebahn geparkten Hubschrauber läuft. Niemand ist verletzt, aber das Mietflugzeug und der Hubschrauber werden beschädigt.

Der Hubschrauberbesitzer verklagt die Mietebene für 25.000 US-Dollar, die Kosten für die Reparatur seines Flugzeugs. Rent-a-Plane zahlt den Schaden und verklagt dann sowohl Fred als auch Flying Fotos, wobei er Erstattung forderte. Fred sendet die Forderung an seinen Haftungsversicherer. Weil der Anspruch aus der Haftung entstand Versicherter Vertrag, Sein Versicherer bezahlt den Anspruch.

Keine Abdeckung für Schäden am Flugzeug

Im vorherigen Beispiel wurde das Mietflugzeug beschädigt, als es mit dem Hubschrauber kollidierte. Fred haftet im Rahmen des Mietvertrags für Schäden, die er während der Vertragsdauer dem Flugzeug verursacht. Anforderungen der Miete-Plane, dass Fred die Kosten für die Reparatur des Flugzeugs zahlt.

Wenn Fred seinem Haftungsversicherer die Forderung von Rent-A-Plane übernimmt, verweigert sein Versicherer die Deckung. Dies liegt daran. Zum Zeitpunkt der Beschädigung des Mietflugzeugs stand das Flugzeug unter Freds Kontrolle. Somit wird der von der Miete-A-Plane eingereichte Anspruch nicht gedeckt.

Nicht im Besitz von Flugzeugen

In einigen Haftungsrichtlinien enthält der Ausschluss des Flugzeugs eine Ausnahme für nicht im Besitz befindliche Flugzeuge. Während der Wortlaut variiert, deckt diese Ausnahme in der Regel Ansprüche ab, die sich aus der Verwendung eines Flugzeugs ergeben, das Sie nicht besitzen oder betreiben, wenn Sie das Flugzeug mit einer kostenpflichtigen Besatzung engagiert haben.

Die Deckung, die für nicht im Besitz befindliche Flugzeuge liefert, gilt überschüssig. Dies bedeutet, dass Ihre Richtlinie Ansprüche zahlt nach Jede andere verfügbare Deckung, wie z. B. eine Flugzeughaftungsrichtlinie, wurde aufgebracht.

Luftfahrtabdeckung

Sie können Ihr Geschäft vor Ansprüchen im Zusammenhang mit Flugzeugen schützen, indem Sie Flugzeughaftungsabdeckungen erwerben. Diese Abdeckung besteht häufig aus drei Teilen: Haftpflichtversicherung von Drittanbietern, die Passagiere, Körperverletzungsabdeckung für Passagiere und Sachschädenabdeckung ausschließt. Diese Abdeckungen können getrennt oder in Kombination verfügbar sein. Die physische Bedeckung des Flugzeugs wird genannt Rumpfversicherung. Es kann allein oder in Kombination mit der Abdeckung der Flugzeughaftung gekauft werden.

Wenn Ihr Unternehmen kein Flugzeug besitzt, aber nicht ausleihen oder mieten, können Sie nicht im Besitz befindliche Flugzeughaftungsabdeckung erwerben. Letzteres kann sowohl Körperverletzungen von Dritten als auch Haftung von Sachschäden sowie physische Schäden am Flugzeug abdecken.

Was ist mit Drohnen??

Viele Unternehmen verwenden Drohnen in ihrem Geschäftsbetrieb. Die Federal Aviation Administration (FAA) definiert eine Drohne als eine Art Flugzeuge. Folglich unterliegen Drohnen dem oben beschriebenen Flugzeugausschluss. Sie können eine Drohne für Haftungs- und Rumpfschäden im Rahmen einer speziellen Richtlinie für unbemannte Flugzeuge versichern.