Luftwaffe Kategorie 5 Straftaten

Luftwaffe Kategorie 5 Straftaten

AFRS-Anweisung 36-2001, Rekrutierung der Luftwaffe, listet die folgenden Straftaten als moralische Straftaten der Kategorie 5 auf. Diese Liste ist jedoch nur ein Leitfaden, und die Luftwaffe wird andere Verstöße gegen ähnliche Art sowie Verkehrsdelikte als Straftat der Kategorie 5 berücksichtigen.

Ausnahme

Die Luftwaffe behandelt rücksichtsloses oder unachtsames Fahren als Straftat der Kategorie 4.

Wenn die Straftat für Parkkarten bestimmt ist, zählt die Luftwaffe nur Tickets, die von Strafverfolgungsbeamten zum Parken in verbotenen Zonen geschrieben wurden, unabhängig vom Standort. Sie zählen oder dokumentieren keine Parketickets für Überstunden und zählen keine Parkscheiben, die von privaten Sicherheitsunternehmen, Campus -Polizei oder ähnlichen Unternehmen ausgestellt wurden.

Straftaten der Kategorie 5

  • Blockierung oder Verzögerung des Verkehrs.
  • Überqueren der gelben Linie, links von der Mitte driften.
  • Nicht gehorsame Ampeln, Schilder oder Signale.
  • Fahren auf der Schulter.
  • Fahrfahrzeug fahren.
  • Fahren mit blockiertem oder beeinträchtigten Sicht.
  • Fahren mit abgelaufenen Tellern oder ohne Teller.
  • Fahren ohne Führerschein im Besitz.
  • Fahren ohne Registrierung oder mit unsachgemäßer Registrierung.
  • In einer Einbahnstraße falsch fahren.
  • Versäumnis, Inspektionsaufkleber anzuzeigen.
  • Versäumnis, das Fahrzeug unter Kontrolle zu haben.
  • Versäumnis, richtig oder in der richtigen Spur zu bleiben.
  • Nicht signalisiert.
  • Versäumnis, einen Fußgänger zu stoppen oder nachzugeben.
  • Versäumnis, Rechts vorzugeben.
  • Fehlerhafte Ausrüstung (defekter Auspuff, Horn, Lichter usw., illegaler Fenstertönung).
  • Zu nahe folgen.
  • Unsachgemäße Unterstützung.
  • Unsachgemäßes Blasen des Horns.
  • Unsachgemäßes Tod.
  • Unsachgemäße Parkplätze (beinhaltet keine Parkplätze).
  • Unsachgemäße Wendung.
  • Ungültiger oder inoffizieller Inspektionsaufkleber.
  • Schlüssel in der Zündung lassen.
  • Nummernschilder nicht ordnungsgemäß oder nicht angezeigt.
  • Betrieb überladenes Fahrzeug.
  • Fahrzeug Radio oder Stereo zu laut spielen (Geräusch- oder Schallverschmutzung).
  • Geschwindigkeitsüberschreitung. (Der Wettbewerb für Geschwindigkeit, Rennen oder Drag -Rennen ist eine Straftat der Kategorie 4.)
  • Spinnräder, unangemessener Start.
  • Sicherheitsgurtverletzung.
  • Zickzack- oder Weben im Verkehr.

Strafe für übermäßige Straftaten

Überzeugung oder unerwünschte Entscheidung für sechs oder mehr Straftaten der Kategorie 5 in einem Zeitraum von 365 Tagen in den letzten drei Jahren oder fünf Straftaten der Kategorie 5 und einer verkehrsbezogenen Straftat der Kategorie 4 in einem Zeitraum von 365 Tagen in den letzten drei Jahren ist disqualifiziert. Die Genehmigungsbehörde für Verzichtsbehörden ist der Rekrutierungsgeschwader Commander.