ADA Rollstuhl Ramp Anforderungen

ADA Rollstuhl Ramp Anforderungen

Viele neue Bauprojekte müssen über eine Handicap -Rampe oder eine Rollstuhlrampe verfügen, die den Mindestanforderungen des Americans with Disabilities Act (ADA) entspricht. Diese Rampen bieten Benutzern mit Rollstühlen oder Wanderern einen sicheren Zugang und sind auch für Menschen mit Kinderwagen hilfreich. Die primären ADA -Richtlinien für Rampen beinhalten die Rampenneigung und Länge, Landegröße und Platzierung sowie Handläufekonstruktion. Zusätzlich zu den ADA -Anforderungen kann der örtliche Baukodex zusätzliche oder Ersatzanforderungen auferlegen, die in der gegebenen Gerichtsbarkeit eingehalten werden müssen.

ADA RAMP -Spezifikationen

Wie von der ADA definiert, a Rampe ist eine abfallende Route, die mit einer Steigung von mehr als 1:20 konstruiert ist (ein Zoll vertikaler Anstieg pro 20 Zoll horizontaler Länge oder Lauf) und müssen den Standard -ADA -Spezifikationen für Rampen entsprechen.

  • Rampen können eine maximale Steigung von 1:12 haben.
  • Rampen müssen mindestens 36 Zoll breit sein. Einige Bereiche erfordern breitere Rampen.
  • Alle Kanten müssen geschützt werden, um zu verhindern, dass jemand abrutscht.
  • Alle Rampen müssen obere und untere Landungen so breit wie die Rampe selbst und mindestens 60 Zoll lang sein.
  • Die Landungsgröße muss mindestens fünf Fuß quadratisch sein.
  • Rampen müssen auf beiden Seiten Handläufe haben, wenn ihr Anstieg größer als 6 Zoll oder ihre Länge größer als 72 Zoll beträgt.
  • Kreuzhänge (Bereiche, in denen eine Rampe seitlich, senkrecht zur Rampenlänge, weniger als 1:50 betragen muss, und Oberflächen müssen rutschfest und stabil sein.
  • Am Boden und der Spitze der Rampe ist eine Level -Landung erforderlich.
  • Die maximale Schwellengröße (beim Gebäudeeintritt) beträgt 3/4 Zoll (19 mm) für Außenschiebetüren und 1/2 Zoll (13 mm) für andere Türen Arten ohne Modifikation.

Ada Ramp Handläufe

Wenn eine Handicap -Rampe einen Anstieg von mehr als sechs Zoll oder eine horizontale Projektion von mehr als 72 Zoll aufweist, muss die Rampe auf beiden Seiten Handläufe haben. Bei Bordsteinrampen sind jedoch keine Handläufe erforderlich. Zu den spezifischen Richtlinien für ADA-konforme Rampen gehören:

  • Die Rampe muss auf beiden Seiten aller Rampensegmente Handläufe haben. Der Innenhandwerk auf Schalter wird immer ununterbrochen sein. Wenn eine Handläufin nicht kontinuierlich ist, müssen sich Handläufe um mindestens 12 Zoll über das obere und untere Segment hinaus erstrecken und parallel zum Boden und/oder zur Bodenoberfläche sein.
  • Es muss ein klarer Raum von 1 1/2 Zoll zwischen dem Handlauf und der Wand bereitgestellt werden, an der der Handlauf installiert ist.
  • Wenn sich die Handläufin in einer Pause befindet, muss sie mindestens drei Zoll tief sein und sich mindestens 18 Zoll über der Oberseite der Schiene erstrecken.
  • Oberflächen des Handlaufs müssen ohne Unterbrechung oder Hindernisse kontinuierlich sein.
  • Die Oberseite der Handlauffläche muss zwischen 34 und 38 Zoll über der fertigen Bodenfläche der Rampe platziert werden.
  • Der Durchmesser der Grifffläche des Handlaufs muss 1 1/4 bis 1 1/2 Zoll betragen, oder die Form muss eine äquivalente Oberfläche liefern.
  • Der Handlauf ist frei von scharfen oder abrasiven Elementen. Kanten müssen einen Mindestradius von 1/8 Zoll haben.

Empfohlene Rampenneigung

Während die maximale Neigung, die durch ADA -Richtlinien zulässig ist. Ein 1:12 -Verhältnis ist zu steil, als dass manche Menschen navigieren könnten, und für einige öffentliche Gebäude kann eine niedrigere Neigung erforderlich sein. Abhängig von der Neigung und dem Material, das zum Aufbau der Rampe verwendet wird.